Helfen Sie uns mit Ihrem Engagement
Die Lilli Korb Stiftung ist eine nach § 52 Abs. 1 AO anerkannte gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Damit die Lilli Korb Stiftung ihre gemeinnützige Tätigkeit weiterhin ausüben und ausbauen kann, ist sie auf Ihr Engagement angewiesen. Wenn Sie die Lilli Korb Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies entweder in Form einer Spende oder in Form einer Zustiftung tun.
Spenden
Anders als Zustiftungen leisten Sie mit einer Spende eine finanzielle Unterstützung, die direkt in die operative Arbeit der Stiftung fließt. Spenden sind keine Zuwendungen zum Vermögensstock der Stiftung, sondern unterliegen nach deutschem Recht der zeitnahen Mittelverwendung. Eine gemeinnützige Stiftung ist dementsprechend verpflichtet, die ihr zugegangenen Spenden im folgenden Kalenderjahr satzungsgemäß zu verwenden. Eine Ausnahme bildet hier die Möglichkeit Rücklagen für größere Projekte über mehrere Jahre zu bilden.
Da die Lilli Korb Stiftung eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung ist, sind Spenden steuerlich abzugsfähig.
Bei einem Spendenbetrag bis 200 Euro an die Lilli Korb Stiftung genügt der Kontoauszug für den Steuerabzug. Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie dazu bitte auf dem Überweisungsträger Ihre Adresse an.
ZustiftungenIm Gegensatz zu einer Spende erhöhen Sie mit einer Zustiftung das Vermögen der Stiftung und tragen damit zu einer Vergrößerung der nachhaltigen wirtschaftlichen Grundlage der Stiftung bei. Denn je größer das Vermögen einer Stiftung ist, desto mehr regelmäßige Erträge fließen ihr aus Zinsen und Dividenden zu, die sie für ihr gemeinnütziges Engagement einsetzen kann. Zustiftungen erhöhen daher den Umfang regelmäßiger Einkünfte und befördern die Kontinuität der Stiftungsarbeit.
Bankverbindung
Commerzbank Hamburg
BLZ: 20040000
Konto-Nr.: 37 390 00
IBAN: DE 46 2004 0000 0373 9000 00